Satzung der Stiftung „Zahnärzte ohne Grenzen"
(Auszug)
(Der Stiftungsname wird – wenn zweckmäßig - auch in Fremdsprachen übersetzt.)
Präambel
Der
Stifter selbst war mehrmals in dem Entwicklungsland Nepal – das zu den
13 ärmsten Ländern der Welt gehört - und hat hier karitativ in
Zahnstationen gearbeitet, die an Krankenhäuser angeschlossen waren. Er
musste erleben, wie einem 32-jährigen Mann der halbe Unterkiefer
entfernt werden musste, nur weil ein vereiterter Zahn wegen Fehlen
einer zahnärztlichen Versorgung nicht rechtzeitig entfernt werden
konnte und sich durch die dadurch entstehende Infektion der
Kieferknochen auflöste.
Er konnte dort verschiedene karitative und gemeinnützige Hilfsorganisationen und deren Probleme kennen lernen.
Hier
hat er aber auch die Schönheit dieses Landes und besonders die - trotz
der großen materiellen Armut - freundliche, menschliche und tolerante
Bevölkerung schätzen und lieben gelernt.
Nepal steht hier beispielhaft für die vielen unterentwickelten Länder.
Die
Lösungen, die aus dieser Armut führen, müssen vielfältig und dem
jeweiligen Lande angepasst sein. Jede Art von Hilfe ist immer
willkommen und begrüßenswert. Der Stifter sieht aber ein Hauptproblem
in der ungeheuren Bevölkerungszunahme in den meisten Ländern. Auch in
Nepal wird man täglich mit dem enormen Bevölkerungswachstum
konfrontiert, das letztlich das Problem der Armutsbeseitigung auf lange
Sicht nahezu unlösbar macht. Da aber große soziale Unterschiede
Spannungen, Unruhen und auch Kriege bewirken, muss in einer zukünftig
humaneren Welt eine soziale Annäherung zwischen den armen und reichen
Ländern Welt erfolgen. Dies kann durch finanzielle Hilfen und durch
persönliche Engagements von Seiten der Geberländer geschehen; seitens
der Nehmerländer muss aber die Bevölkerungsexplosion eingedämmt werden.
Eine ungebremste Bevölkerungsexplosion lässt jede Hilfe von außen zu
einer ungerechtfertigten Gewissensberuhigung der Geberländer und zu
einer nur kurzfristigen Hilfe in den Nehmerländern verpuffen;
verschärft aber die Probleme in der Zukunft und entbehrt einer
langfristig angelegten Problemlösung.
Ohne
Zwang ist eine Verringerung der Geburtenzahl letztlich nur durch
die Selbstbestimmungsmöglichkeit der Frauen machbar, die durch Schul-
und Berufsausbildung eine wirtschaftliche Unabhängigkeit erlangen
können und dadurch in der Lage sind, ihre Kinderzahl
eigenverantwortlich selbst zu bestimmen. Europa zeigt die Auswirkung in
eindrucksvoller Weise mit einer sinkenden Geburtenzahl. Die
Biografie von Maria Ward (1585 -1645) z.B. zeigt aber auch, wie schwer
sich in der Anfangsentwicklung selbst die europäischen Gesellschaften
und Kirchen mit den Menschen getan haben, die die Erziehung und Bildung
der Mädchen und Frauen forderten und versuchten, sie möglich zu machen.
Es
war für die westliche Kultur ein zäher und schmerzhafter Prozess mit
vielen Opfern. Nun sind die Europäer vielen Ländern in diesem
Entwicklungsprozess einen Schritt voraus; für Hochnäsigkeit sollte aber
kein Anlass bestehen, eher für Verständnis bzw. Schuldbewusstsein.
Das Ziel der sozialen Annäherung ist nur in einem vernetzten Vorgehen von Gleichgesinnten möglich, wobei Stand, Religion, Herkunft und politische Ausrichtung keine Rolle spielen dürfen.
Der Weg, der aus der Armut führt, hat viele Facetten; eine wichtige ist
die geistige und kulturelle Bildung. Dies zu vermitteln ist eine
Hauptaufgabe der Schulen und Berufsausbildungsstätten.
Ein besonderes Gewicht ist auf den Schutz und auf die Förderung von Mädchen und Frauen zu legen.
Die
Medizin und Zahnmedizin haben in diesem Netzwerk ihre wichtige Aufgabe
zu erfüllen: das Leiden der Menschen zu lindern, damit sie diesen Weg
gehen können.
Daher
möchte der Stifter mit den Erträgnissen und Zuwendungen der Stiftung
auch die schon bestehenden oder die noch entstehenden gemeinnützigen
Organisationen/ Institutionen unterstützen, die an diesem Ziel – in
welchem Land auch immer - arbeiten.
Die
Hilfe zur Selbsthilfe und die Förderung der Eigenverantwortung
sollen letztlich das Handeln bestimmen. Die Stiftung soll fördern,
helfen und entwickeln, um sich möglichst bald wieder entbehrlich machen
zu können.
Der Stifter wird sich mit Gleichgesinnten - wie vorher schon - intensiv um Zuwendungen (Spenden) bemühen. Von deren Höhe ist es abhängig, wie nachdrücklich und schnell die nachstehenden Ziele erreicht werden können.
Der
Stifter selbst wird sich vorrangig in Nepal – aber auch in anderen
Ländern - um die zahnärztliche Versorgung und deren Strukturen kümmern.
Mit Gleichgesinnten hat er bereits maßgeblich zwei Zahnstationen
ausgestattet und plant weitere Neugründungen oder die Modernisierung von schon bestehenden, bei denen ein Betreiben auf lange Jahre gesichert erscheint.
Durch
Rücklagen wird dafür gesorgt, dass die Funktionsfähigkeit der
Zahnstationen für einen längeren Zeitabschnitt durch die Versorgung mit
Geräten, Verbrauchsmaterialien und Medikamenten usw. gewährleistet ist.
Das Ziel muss jedoch sein, dass jede Zahnstation sich wirtschaftlich
selbst trägt oder sogar Überschüsse erwirtschaftet, die dann der
Stiftung in Form von Zustiftungen zurückfließen.
Die Philosophie der Hilfe im medizinischen und zahnmedizinischen Bereich:
Auf
die Honorargestaltung in den medizinischen bzw. zahnmedizinischen
Arbeitsstätten sollte die Stiftung entscheidenden Einfluss haben. Die
sozial angemessene Eigenbeteiligung bei Inanspruchnahme von
medizinischen oder zahnmedizinischen Leistungen im Krankheitsfalle ist
das Kernstück, denn: was nichts kostet, ist nichts wert. Aber kein
Patient darf aus finanziellen Gründen von einer Not- oder
Grundversorgung ausgeschlossen werden. Es muss aber über das Honorar im
Einzelfall entschieden werden; eine festgelegte Honorarhöhe für die
Einzelleistung darf es daher für Grundversorgungen nicht geben. Die
Definition der Grundversorgung wird der Stiftungsvorstand für jedes
Projekt separat festlegen und gegebenenfalls anpassen.
Die Stiftung ist bemüht, weitestgehend ihre Philosophie der Hilfe bei den von ihr unterstützten Projekten durchzusetzen.
Der
Stifter möchte zudem die Vermittlung und Vorraussetzungen unterstützen,
die es Ärzten/Zahnärzten oder fortgeschrittenen
Medizin/Zahnmedizinstudenten ermöglicht, auf begrenzte Zeit in den
ärztlichen/zahnärztlichen Projekten zu arbeiten oder zu famulieren. Zum
Teil wird dies in Zusammenarbeit mit den Universitäten geschehen.
§ 1
Name, Rechtsstellung, Sitz
Die
Stiftung führt den Namen „Zahnärzte ohne Grenzen – Dr. Claus Macher
Stiftung“ (die Namensführung in Fremdsprachen ist erlaubt). Sie ist
eine nichtrechtsfähige Stiftung mit Sitz in Nürnberg.
§ 2
Stiftungszweck
(1)
Zweck der Stiftung ist die Förderung der über Landes- und
Religionsgrenzen hinausgehenden Entwicklungshilfe und
Völkerverständigung.
(2)
Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung.
(3)
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung und
Gründung von sozialen und dem Gemeinwohl dienenden Projekten,
Organisationen und Strukturen in besonders bedürftigen Bereichen und
die Förderung der dadurch entstehenden zwischenmenschlichen Kontakte
sowie durch das Vermitteln von Gesundheitsbewusstsein und geistigen,
ethischen und moralischen Werten (auch in Wort, Bild und Schrift)
verwirklicht. Zum Zweck der freiwilligen Eindämmung der Geburtenzahlen
in den Entwicklungsländern ist ein besonderes Augenmerk auf die
Förderung, die Ausbildung und den Schutz der Frauen zu legen.
(4) Sofern es die Stiftungsmittel zulassen, sollen des Weiteren folgende Maßnahmen gefördert werden:
1. die Errichtung, Unterstützung, Betreibung und Ausstattung
a.) ärztlichen und zahnärztlichen Stationen,
b.) zahnklinischer und zahntechnischer Einrichtungen sowie von
c.) Ambulatorien und Krankenhäusern,
d.) Schulen und Ausbildungsstätten; bes. für Mädchen und Frauen,
e.) Heimen und Schutzstätten für Mädchen und Frauen,
f.) frauenunterstützenden Organisationen und Institutionen,
g.) Kindergärten/Kinderheimen/Waisenhäusern/
Altenheimen bzw. Wohnstätten für ältere Menschen;
2. das Herstellen von Kontakten, die Vermittlung, Förderung und Ausbildungsunterstützung von
a.) Ärzten/ Zahnärzten,
b.) arztähnlichen/ zahnarztähnlichen Berufen,
c.) Krankenschwestern/Zahnarzthelferinnen,
d.) Zahntechnikern, Laborspezialisten,
e.) angehenden Ärzten/Zahnärzten zur Famulatur,
f.) Menschen, die in karitativen Einrichtungen arbeiten wollen, sowie
g.) Personen, die vom Vorstand beauftragt werden.
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