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Satzung der Stiftung „Zahnärzte ohne Grenzen"

(Auszug) 

(Der Stiftungsname wird – wenn zweckmäßig - auch in Fremdsprachen übersetzt.)

 

Präambel

Der Stifter selbst war mehrmals in dem Entwicklungsland Nepal – das zu den 13 ärmsten Ländern der Welt gehört - und hat hier karitativ in  Zahnstationen gearbeitet, die an Krankenhäuser angeschlossen waren. Er musste erleben, wie einem 32-jährigen Mann der halbe Unterkiefer entfernt werden musste, nur weil ein vereiterter Zahn wegen Fehlen einer zahnärztlichen Versorgung nicht rechtzeitig entfernt werden konnte und sich durch die dadurch entstehende Infektion der Kieferknochen auflöste.

Er konnte dort verschiedene karitative und gemeinnützige Hilfsorganisationen und deren Probleme kennen lernen.

Hier hat er aber auch die Schönheit dieses Landes und besonders die - trotz der großen materiellen Armut - freundliche, menschliche und tolerante Bevölkerung schätzen und lieben gelernt.

Nepal steht hier beispielhaft für die vielen unterentwickelten Länder.

Die Lösungen, die aus dieser Armut führen, müssen vielfältig und dem jeweiligen Lande angepasst sein. Jede Art von Hilfe ist immer willkommen und begrüßenswert. Der Stifter sieht aber ein Hauptproblem in der ungeheuren Bevölkerungszunahme in den meisten Ländern. Auch in Nepal wird man täglich mit dem enormen Bevölkerungswachstum konfrontiert, das letztlich das Problem der Armutsbeseitigung auf lange Sicht nahezu unlösbar macht. Da aber große soziale Unterschiede Spannungen, Unruhen und auch Kriege bewirken, muss in einer zukünftig humaneren Welt eine soziale Annäherung zwischen den armen und reichen Ländern Welt erfolgen. Dies kann durch finanzielle Hilfen und durch persönliche Engagements von Seiten der Geberländer geschehen; seitens der Nehmerländer muss aber die Bevölkerungsexplosion eingedämmt werden. Eine ungebremste Bevölkerungsexplosion lässt jede Hilfe von außen zu einer ungerechtfertigten Gewissensberuhigung der Geberländer und zu einer nur kurzfristigen Hilfe in den Nehmerländern verpuffen; verschärft aber die Probleme in der Zukunft und entbehrt einer langfristig angelegten Problemlösung.

Ohne Zwang ist eine Verringerung der Geburtenzahl letztlich nur  durch die Selbstbestimmungsmöglichkeit der Frauen machbar, die durch Schul- und Berufsausbildung eine wirtschaftliche Unabhängigkeit erlangen können und dadurch in der Lage sind, ihre Kinderzahl eigenverantwortlich selbst zu bestimmen. Europa zeigt die Auswirkung in eindrucksvoller Weise mit einer sinkenden Geburtenzahl.  Die Biografie von Maria Ward (1585 -1645) z.B. zeigt aber auch, wie schwer sich in der Anfangsentwicklung selbst die europäischen Gesellschaften und Kirchen mit den Menschen getan haben, die die Erziehung und Bildung der Mädchen und Frauen forderten und versuchten, sie möglich zu machen.

Es war für die westliche Kultur ein zäher und schmerzhafter Prozess mit vielen Opfern. Nun sind die Europäer vielen Ländern in diesem Entwicklungsprozess einen Schritt voraus; für Hochnäsigkeit sollte aber kein Anlass bestehen, eher für Verständnis bzw. Schuldbewusstsein.

Das Ziel der sozialen Annäherung ist nur in einem  vernetzten Vorgehen von Gleichgesinnten möglich, wobei Stand, Religion, Herkunft und politische Ausrichtung keine Rolle spielen dürfen. Der Weg, der aus der Armut führt, hat viele Facetten; eine wichtige ist die geistige und kulturelle Bildung. Dies zu vermitteln ist eine Hauptaufgabe der Schulen und Berufsausbildungsstätten.

Ein besonderes Gewicht ist auf den Schutz und auf die Förderung von Mädchen und Frauen zu legen.

Die Medizin und Zahnmedizin haben in diesem Netzwerk ihre wichtige Aufgabe zu erfüllen: das Leiden der Menschen zu lindern, damit sie diesen Weg gehen können.

Daher möchte der Stifter mit den Erträgnissen und Zuwendungen der Stiftung auch die schon bestehenden oder die noch entstehenden gemeinnützigen Organisationen/ Institutionen unterstützen, die an diesem Ziel – in welchem Land auch immer - arbeiten.

Die Hilfe zur Selbsthilfe und  die Förderung der Eigenverantwortung sollen letztlich das Handeln bestimmen. Die Stiftung soll fördern, helfen und entwickeln, um sich möglichst bald wieder entbehrlich machen zu können.

Der Stifter wird sich mit Gleichgesinnten - wie vorher schon - intensiv um Zuwendungen (Spenden) bemühen. Von deren Höhe ist es abhängig, wie nachdrücklich und schnell die nachstehenden Ziele erreicht werden können.

Der Stifter selbst wird sich vorrangig in Nepal – aber auch in anderen Ländern - um die zahnärztliche Versorgung und deren Strukturen kümmern. Mit Gleichgesinnten hat er bereits maßgeblich zwei Zahnstationen ausgestattet und plant  weitere Neugründungen oder die Modernisierung von schon bestehenden, bei denen ein Betreiben auf lange Jahre gesichert erscheint.

Durch Rücklagen wird dafür gesorgt, dass die Funktionsfähigkeit der Zahnstationen für einen längeren Zeitabschnitt durch die Versorgung mit Geräten, Verbrauchsmaterialien und Medikamenten usw. gewährleistet ist. Das Ziel muss jedoch sein, dass jede Zahnstation sich wirtschaftlich selbst trägt oder sogar Überschüsse erwirtschaftet, die dann der Stiftung in Form von Zustiftungen zurückfließen.

Die Philosophie der Hilfe im medizinischen und zahnmedizinischen Bereich:

Auf die Honorargestaltung in den medizinischen bzw. zahnmedizinischen Arbeitsstätten sollte die Stiftung entscheidenden Einfluss haben. Die sozial angemessene Eigenbeteiligung bei Inanspruchnahme von medizinischen oder zahnmedizinischen Leistungen im Krankheitsfalle ist das Kernstück, denn: was nichts kostet, ist nichts wert. Aber kein Patient darf aus finanziellen Gründen von einer Not- oder Grundversorgung ausgeschlossen werden. Es muss aber über das Honorar im Einzelfall entschieden werden; eine festgelegte Honorarhöhe für die Einzelleistung darf es daher für Grundversorgungen nicht geben. Die Definition der Grundversorgung wird der Stiftungsvorstand für jedes Projekt separat festlegen und gegebenenfalls anpassen.

Die Stiftung ist bemüht, weitestgehend ihre Philosophie der Hilfe bei den von ihr unterstützten Projekten  durchzusetzen.

Der Stifter möchte zudem die Vermittlung und Vorraussetzungen unterstützen, die es Ärzten/Zahnärzten oder fortgeschrittenen Medizin/Zahnmedizinstudenten ermöglicht, auf begrenzte Zeit in den ärztlichen/zahnärztlichen Projekten zu arbeiten oder zu famulieren. Zum Teil wird dies in Zusammenarbeit mit den Universitäten geschehen.

§ 1

Name, Rechtsstellung, Sitz

 Die Stiftung führt den Namen „Zahnärzte ohne Grenzen – Dr. Claus Macher Stiftung“ (die Namensführung in Fremdsprachen ist erlaubt). Sie ist eine nichtrechtsfähige  Stiftung mit Sitz in Nürnberg.

 § 2

 Stiftungszweck

 (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der über Landes- und Religionsgrenzen hinausgehenden Entwicklungshilfe und Völkerverständigung.

 (2) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 (3) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung und Gründung von sozialen und dem Gemeinwohl dienenden Projekten, Organisationen und Strukturen in besonders bedürftigen Bereichen und die Förderung der dadurch entstehenden zwischenmenschlichen Kontakte sowie durch das Vermitteln von Gesundheitsbewusstsein und geistigen, ethischen und moralischen Werten (auch in Wort, Bild und Schrift) verwirklicht. Zum Zweck der freiwilligen Eindämmung der Geburtenzahlen in den Entwicklungsländern ist ein besonderes Augenmerk auf die Förderung, die Ausbildung und den Schutz der Frauen zu legen.

 (4) Sofern es die Stiftungsmittel zulassen, sollen des Weiteren folgende Maßnahmen gefördert werden:

 1.  die Errichtung, Unterstützung, Betreibung und Ausstattung

a.) ärztlichen und zahnärztlichen Stationen,

b.) zahnklinischer und zahntechnischer Einrichtungen sowie von

c.) Ambulatorien und Krankenhäusern,

d.) Schulen und Ausbildungsstätten; bes. für Mädchen und Frauen,

e.) Heimen und Schutzstätten für Mädchen und Frauen,

f.) frauenunterstützenden Organisationen und Institutionen,

g.) Kindergärten/Kinderheimen/Waisenhäusern/
           Altenheimen bzw. Wohnstätten für ältere Menschen;

2.  das Herstellen von Kontakten, die Vermittlung, Förderung und Ausbildungsunterstützung von

      a.) Ärzten/ Zahnärzten,

      b.) arztähnlichen/ zahnarztähnlichen Berufen,

      c.) Krankenschwestern/Zahnarzthelferinnen,

      d.) Zahntechnikern, Laborspezialisten,

      e.) angehenden Ärzten/Zahnärzten zur Famulatur,

      f.) Menschen, die in karitativen Einrichtungen arbeiten wollen, sowie

      g.) Personen, die vom Vorstand beauftragt werden.
 
Spendenkonto: Zahnärzte ohne Grenzen,
Ev. Kreditgenossenschaft eG, Kassel
BLZ 520 604 10 – Kto. Nr.: 5 302 471
IBAN: DE 83520604100005302471 – BIC: GENODEF1EK1
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