09-2010 / A r s c h l o c h ein Kosename ? Liebesdienste per Überweisung bezahlt ?
Geschrieben von Dr. Claus Macher ---- Email: claus_macher@arcor.de
Sonntag, 12. September 2010
Eine wahre Geschichte aus dem Leben des DWLF Präsidenten Dr. Claus Macher Aus gegebenen Anlass musste sich der Vorsitzende von DWLF zeitaufwändig und aufopferungsvoll mit dem Problem einer gravierenden Verfehlung befassen, was nun gar nichts mit den Zielen von DWLF zu tun hatte. Doch auch das gehört zu seinen Aufgaben. Auch kommt er dabei immer mehr ins Staunen. Sein ihn immer durch das Leben tragender Leitsatz: "Das Leben ist bunt" hat sich wieder einmal bewährt.
Auch google gibt zu diesem Thema etwas her, wenn man "Arschloch" und "Kosename" eingibt.
Vorgang:
Bei einem Einsatz 2010 arbeitete eine Gruppe - nach Aussagen des Gruppenleiters sehr effektiv, harmonisch und in bester Stimmung zusammen in einer entlegenen Gegend.
Einer der Kollegen hatte zu wenig Geld dabei, so dass er sich von einer Mitstreiterin ca. 200 Euro borgen musste. Zu Hause angekommen, überwies der Kollege das entliehene Geld zurück mit der Bemerkung auf dem Überweisungsträger: „Vielen Dank für die Liebesdienste" Der Ehemann der Mitstreiterin bekam den Kontoauszug in die Hände und empörte sich zutiefst und zu Recht über diese ungeheuerliche Bemerkung......
.....Diese Frechheit - die ja seiner Meinung nach die Öffentlichkeit erreicht hatte, da sie von dem Bankangestellten auch zu lesen war, traf ihn so tief, dass er sofort den Zahnarzt anrief und zur Rede stellen wollte. Dieser erwiderte nach Aussage des
Ehemannes am Telefon: „Sie sind ein blödes Arschloch" und legte auf. Dies trieb dem Ehemann noch mehr die Weißglut ins Gesicht.
Der Ehemann schaltete den DWLF-Vorsitzenden ein, der sich nun nach Kräften bemühte, die Sache im Interesse der Betroffenen zu klären und zu regeln - immerhin ereignete sich dieser Vorfall im Zusammenhang mit der Stiftungsarbeit. Er suchte mit der Geschäftsführerin den Ehemann auf und in einem erklärenden und auf Versöhnlichkeit bedachten Gespräch verlangte nun dennoch der aufgebrachte Ehemann, dass dieser ungehobelte Kollege aus der Stiftung entfernt werden müsse.
Der Vorsitzende der Stiftung äußerte sich dahingehend, dass die telephonisch geäußerte Aussage „blödes Arschloch" nach seiner Ansicht schwer zu beweisen sei - zudem sei zu bedenken, dass das Wort „Arschloch" im schwäbischen einem Kosenamen gleichkomme und er dies auch öfters zu hören bekomme und er dieses Wort nicht als so unangenehm empfinde. Auch sei es kaum vorstellbar, dass, wenn hier „Liebesdienste" stattgefunden hätten - dies auf einem Überweisungsträger vermerkt worden wäre, da diese normaler Weise bar bezahlt würden. Sollte der alte Grundsatz: "ein Kavalier geniest und schweigt- nur der Schwätzer redet, auch wenn er nicht genossen hat" in der jüngeren Generation nicht mehr gelten?
Den Ehemann konnte dies alles jedoch nicht beruhigen und er verlangte weiteres Eingreifen.
Auf Nachfrage des Stiftungsvorsitzenden beim Gruppenleiter der Helfermannschaft erwähnte dieser, dass er einen oberflächlichen Schlaf habe und er sicher bemerkt hätte, wenn hier „Personen zu Gange gewesen wären", zumal diese betreffenden Personen mit ihm in einem Viererzimmer schliefen. Zudem seien diese zwei Personen in seiner Gruppe „unglaublich tüchtig, fähig und fantasievoll gewesen - es hat unglaublich Freude gemacht, mit Ihnen zu arbeiten". Zu bedenken gab er, dass die Mitstreiterin "immerhin 30 Jahre älter sei als der Kollege - jedoch durchaus attraktiv, engagiert, sehr witzig, geistvoll und voller Ideen."
Argwohn zeige sich bei ihm jedoch im Nachhinein, dass sich in der Gruppe ein Kartenspiel etabliert hatte, welches manchmal in der Freizeit gespielt wurde: der Name war "Arschloch".
Der lose Umgang mit diesem für manche Leute sehr kränkendem Wort war in der Gruppe offensichtlich heimisch geworden - eine bedenkliche Entwicklung.
Nun muss diesem Vorgang tiefe Bedeutung beigemessen werden. Die Öffentlichkeitswirkung des Überweisungsträgers kann nur durch Gegendarstellung in der Öffentlichkeit wieder geheilt werden. Dies ist aber nicht Sache der "Stiftung Zahnärzte Ohne Grenzen."
Der Vorsitzende der Stiftung nimmt diesen Vorgang sehr ernst - schließlich muss verhindert werden, dass künftig derartige Zusätze auf Überweisungsträgern vorgenommen werden, wenn die Stiftung im weiteren Sinne betroffen ist - hier ist zu überlegen, ob das Ansehen der Stiftung Schaden nehmen könnte. Und natürlich muss dem Ehemann zur Gerechtigkeit verholfen werden, da die Angelegenheit in Form des Überweisungsträgers eine gewisse Öffentlichkeit erreicht hat.
Selbstverständlich hat der Ehemann selbst Möglichkeiten, die Angelegenheit zu einem für ihn zufrieden stellenden Abschluss zu bringen, insbesondere:
1.) In der dortigen Tageszeitung wird in größerer Aufmachung dieses Thema ausführlich behandelt und als Gegendarstellung erwähnt, dass - obwohl auf dem Kontoauszug stand „Vielen Dank für die Liebesdienste" diese mit größter Wahrscheinlichkeit nicht stattgefunden haben können oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen. Selbstverständlich sind weitere Medien, wie Radio und Fernsehen, nicht von vornherein auszuschließen.
2.) Der Ehemann kann diesen Vorgang einem Rechtsanwalt vorlegen und Anzeige erstatten.
3.) Im Internet kann eine Umfrage stattfinden, wie das dargestellte, ungehörige Verhalten zu bewerten ist.
Aus Sicht der Stiftung liegt dem DWLF Vorsitzenden jedoch sehr am Herzen, dass die Angelegenheit abgeschlossen und eine Wiederholungsgefahr - jedenfalls im Zusammenhang mit der Stiftung - möglichst verhindert werden kann.
Deshalb hier die folgenden Hinweise, die bitte von allen Stiftungsmitgliedern sehr ernst genommen und als künftige Regelung aufgenommen werden sollten:
- 1. Alle DWLF - Ausweisträger sollen wissen, dass solche Fehlverhalten nicht einfach hingenommen werden und auch ernsthafte Folgen haben können.
- 2. Bitte schreiben Sie nie mehr auf Überweisungen solche Bemerkungen wie „für Liebesdienste" oder gar „Danke für die schöne Zeit" , "herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit" oder „Danke für die schönen gemeinsamen Erlebnisse" oder ähnliches.
- 3. Sollten die Betroffenen es im Rahmen einer Rehabilitierung wünschen, dass hier auf der Homepage ihre Namen mit Email Adresse angegeben werden, so sollten Sie bitte mit einer notariellen Beglaubigung diesen Wunsch an die Geschäftsstelle senden. Der Datenschutz muss peinlichst beachtet werden, so dass wir bislang keine Namen preisgeben dürfen.
- 4. Die Themen „Verletzende Bemerkungen bei Überweisungsträgern - ein Straftatbestand?" und „ Ist Arschloch ein Kosewort?" sollten wegen der Dringlichkeit ernsthaft in aller Tiefe - falls es gewünscht wird - bei unserem nächsten Treffen am 23.10.2010 in Nürnberg diskutiert werden und ggf. auf die Tagesordnung gesetzt werden.
- 5. Falls DWLF Ausweisträger ähnliche empörende Vorkommnisse erlebt haben, bitten wir um Nachricht per Email - zum einen für den Erfahrungsaustausch darüber, welche weiteren schlagkräftigen Mittel eingesetzt werden können, um dieser Unsitte entgegen zu treten. Zum anderen, damit der DWLF Vorsitzende scharfe Richtlinien entwerfen kann, um die Schuldigen zur Rechenschaft ziehen zu können.