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Geldspenden - eine Dauerspende ist uns natürlich am Liebsten... Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Sonntag, 29. April 2007
........da wir dann mit sicheren Einnahmen gut planen können.
Aber für Einzelprojekte sind Einzelspenden hoch willkommen!

Spendenkonto:

EV Kreditgenossenschaft eG Kassel
-Zahnärzte ohne Grenzen -
Kto.- Nr. 530 2471 BLZ 520 604 10
IBAN: DE83520604100005302471
BIC: GENODEF1EK1


Die Stiftung hat die Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit zuerkannt, daher sind alle Spenden im steuerlichen Rahmen absetzbar.

Sind Geldspenden für ein spezielles Projekt gedacht (Zweckbindung), vermerken Sie bitte den Namen des Projektes auf der Überweisung. Es wird dann unserer Satzung entsprechend dem jeweiligen Projekt zugeschrieben.
Kann aus bestimmten Gründen ein Projekt nicht mehr unterstützt werden, so wird darüber im Internet berichtet, so dass die Spender sich informieren können.
Diese Gelder werden dann der Stiftung förderlichen Projekten zugeschlagen.

Tipps:

Geburtstagsfeiern:
Statt Geschenke eine Spende. Die Spender bekommen ab 200 Euro eine
Spendenquittung.
Wenn die Spender bar gespendet haben und eine Sammelüberweisung erfolgtspender bekannt ist.
ist, bekommen auch Spenden unter 200 Euro eine Spendenquittung, sofern uns der

Benefizveranstaltungen und Golfturniere:

Für sie gilt dasselbe.

Erben - Vererben:

Sie können auch die Stiftung in Ihrem Testament bedenken.

Die Stiftung Zahnärzte ohne Grenzen (DWLF) legt größten Wert auf Transparenz. Der Jahresbericht wird jährlich im Internet bei der Bundeszahnärztekammer (BZK) veröffentlicht. (
http://www.bzaek.de/ / Soziale verantwortung / Eingereichte Jahresberichte der Projekte / Zahnärzte ohne Grenzen)
 
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Spendenkonto: Zahnärzte ohne Grenzen,
Ev. Kreditgenossenschaft eG, Kassel
BLZ 520 604 10 – Kto. Nr.: 5 302 471
IBAN: DE 83520604100005302471 – BIC: GENODEF1EK1
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